Am Dienstag, 27.08.2024, hat der Rat der Stadt die neue Gebührensatzung beschlossen.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Märkischen Kreises:
https://maerkischer-kreis.org/online-angebote/amtliche-bekanntmachungen-amtsblatt/ (Nr. 35 / "Nachtrag" anklicken)
Der Rat der Stadt Iserlohn hatte in seiner Sitzung am 02.07.2024 die Erhöhung der Beiträge für den Bereich OGS sowie die Anhebung der Verpflegungsentgelte für die Bereiche Kita und OGS zum 01.08.2024 beschlossen. An dieser Stelle informieren wir Sie über den Stand des Verfahrens:
Geplante Erhöhung der OGS-Beiträge
Der politische Wunsch zur Erhöhung der OGS-Beiträge macht es notwendig, die Elternbeitragssatzung zu ändern. Im Vorfeld der Ratssitzung vom 02.07.2024, in der die Anpassung der Elternbeiträge auf der Tagesordnung stand, war nicht absehbar, in welcher Form die Erhöhung konkret stattfinden würde. Daher konnte der Beschluss für die Satzungsänderung nicht zeitgleich mit dem politischen Beschluss in den Rat eingebracht werden. Da eine rückwirkende Erhebung der erhöhten OGS-Beiträge nicht möglich und derzeit nicht endgültig absehbar ist, ab wann die Erhöhung per Satzung beschlossen wird, kann aktuell keine Prognose erfolgen, ab wann die Erhöhung Gültigkeit erlangt. Am 27.08.2024 um 17 Uhr wird es eine Sondersitzung des Rates im Saalbau Letmathe geben. Sollte es dann zu einem Mehrheitsbeschluss über die Satzungsänderung kommen, würde die diese zum 01.09.2024 greifen. In der Folge würden die erhöhten OGS-Beiträge ab diesem Datum berechnet.
Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen politischer Entscheidung und anvisiertem Beginn der Beitragserhöhung können die Beitrags-Bescheide nicht wie ursprünglich angekündigt zum 01.08.2024 erstellt und versandt werden. Die Umstellung und der Versand der Bescheide über die Elternbeiträge im Bereich OGS erfolgen daher sukzessive in den nächsten Monaten.
Aktueller Stand der Kita-Beiträge lt. bestehender Satzung aus 2021
Die Kita-Beiträge sind von der noch ausstehenden Satzungsänderung nicht betroffen. Hier hat die in 2021 beschlossene Satzung der Stadt Iserlohn weiterhin Gültigkeit. Danach erhöhen sich die Kita-Beiträge turnusmäßig zu Beginn des neuen Kindergartenjahres. Dies geschieht analog zur Erhöhung der Kindpauschalen um derzeit 1,5 Prozent. Die Berechnung und der Versand dieser Beitragsbescheide ist bereits angelaufen. Aufgrund von Personalausfällen und Arbeitsrückständen im Bereich Elternbeiträge konnten jedoch noch nicht alle Beitragsbescheide fristgerecht zugestellt werden.
Zahlung der Verpflegungsentgelte in den Bereichen Kita und OGS greift zum 01.08.2024
Die Erhöhung der Verpflegungsentgelte für die Bereiche Kita und OGS ist nicht von der noch ausstehenden Satzungsänderung im Bereich der Elternbeiträge für die OGS abhängig, da diese privatrechtlich über einen Betreuungsvertrag abgerechnet werden. Daher greift im Bereich der Verpflegungsentgelte die Erhöhung von 40 auf 60 Euro planmäßig zum 01.08.2024.
Für Kinder, die bereits an der Mittagsverpflegung teilnehmen, sollen die Eltern bitte die aktuellen Kassenzeichen aus früheren Schreibenüber die Höhe des Verpflegungsentgeltes nutzen und ab dem 01.08.2024 den erhöhten Beitrag von 60 Euro überweisen. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, muss diesen bitte entsprechend anpassen.
Wer noch kein Kassenzeichen für eine Überweisung erhalten hat, soll bitte noch keine Zahlung leisten. Das Jugendamt empfiehlt, ab dem 01.08.2024 entsprechende Rücklagen zu bilden. Erst mit Erhalt des Kassenzeichens ist eine Zuordnung innerhalb der Stadtkasse möglich.
Sofern der Stadt Iserlohn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung für alle rückliegenden Fälligkeitstermine gesammelt, sobald ein entsprechendes Schreiben zugesandt wurde. Die Gesamtforderung kann nur bei ausreichender Kontendeckung abgebucht werden. Einige Banken berechnen für die Rückgabe der Lastschrift Gebühren. Der Versand der entsprechenden Schreiben zum angepassten Verpflegungsentgelt erfolgt ebenfalls sukzessive und gemeinsam mit den entsprechenden Elternbeitragsbescheiden.
Zahlung der Elternbeiträge für Kita und OGS
Zum 01.08.2024 wurden die Elternbeiträge im Kita-Bereich wie oben beschrieben turnusgemäß um 1,5 Prozent erhöht.
Für die Erhöhung der OGS-Beiträge ist der Zeitpunkt, ab wann die Erhöhung greift, noch offen. Hier sind die Beitragsbescheide nach der voraussichtlich zum 01.09.2024 in Kraft tretenden Beitragssatzung abzuwarten.
Sofern bereits ein Kassenzeichen für die Zahlung der Elternbeiträge aus früheren Bescheiden vorliegt, können die Eltern dies bitte weiterhin für die Überweisungen nutzen. Der sich aus der Erhöhung ergebende höhere Elternbeitrag wird den Eltern zu einem späteren Zeitpunkt per Bescheid mitgeteilt. Mit diesem erhalten sie eine Übersicht über die noch fälligen Restforderungen ab der Beitragserhöhung. Sofern ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist ab 01.08.2024 zunächst der den Eltern bekannte Elternbeitrag weiterhin unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Iserlohn zu überweisen.
Im Fall eines bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandateswerden bis zum Erhalt des neuen Bescheides nur die Elternbeiträge in bekannter Höhe abgebucht. Mit dem neuen Bescheid erfolgt dann die gesamte Abbuchung der noch ausstehenden Differenzbeiträge für alle zurückliegenden Fälligkeitstermine. Beiträge von Neufällen können erst abgebucht werden, sobald der entsprechende Bescheid mit dem jeweiligen Kassenzeichen versandt wurde. Auch hier wird Rücklagenbildung empfohlen.
Eine Übersicht über die Elternbeiträge für Kitas finden Sie hier
Eine exakte Angabe des endgültigen Beitrages ist aufgrund der individuellen Einkommensverhältnisse im Vorfeld nicht möglich. Der final gültige Elternbeitrag wird den Eltern per Bescheid mitgeteilt.
Die Bearbeitung und der Versand der Beitragsbescheide erfolgt sukzessive in den nächsten Monaten. Die Stadt Iserlohn bittet die betroffenen Eltern, von Rückfragen zu dem individuellen Bearbeitungsstand abzusehen und bedauert die Umstände, die zu dieser Situation geführt haben. Es wird alles getan, um so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen.
Weiterhin gilt das vom Verwaltungsvorstand beschlossene Sonderkündigungsrecht
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn hatte am 9. Juli beschlossen, den Eltern, deren Kinder die OGS besuchen, aufgrund der Erhöhung der Essensgelder und der möglichen Erhöhung der Beiträge ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Dieses Sonderkündigungsrecht für den OGS-Platz bis zum 30. September 2024 gilt weiterhin.
Die Kündigung muss bis spätestens 30. September 2024 mit folgenden Angaben
per E-Mail an ogs@iserlohn.de oder per Post an Stadt Iserlohn, Bereich OGS, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, erfolgen.