Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in Iserlohn zu sichern und behinderungsbedingte Nachteile im Berufsleben durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.
Die Fachstelle berät
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos und umfasst alle Fragen rund um den Arbeitsplatz und die Beschäftigungssituation des schwerbehinderten Menschen.
Förderungen
Folgende Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen oder Arbeitgeber kann die Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gewähren:
Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite.
Prävention
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis sollte ein Arbeitgeber sich frühzeitig an die Fachstelle wenden, um gemeinsam die Ursachen zu untersuchen und Lösungsansätze zu finden (§ 167 SGB IX).
Besonderer Kündigungsschutz
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn dem schwerbehinderten Menschen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses droht.
Arbeitgeber, die beabsichtigen, ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu kündigen, benötigen in der Regel die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Der Arbeitgeber richtet zu diesem Zweck zunächst einen formlosen begründeten Antrag an das Integrationsamt Münster oder nutzt den Vordruck des Integrationsamtes. Die Fachstelle ermittelt den Sachverhalt im Auftrag des Integrationsamtes, hört dazu alle Beteiligten an und führt bei Bedarf mit allen Beteiligten eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.
Auf dieser Grundlage entscheidet das Integrationsamt des LWL, ob der Kündigung zugestimmt wird.
Weitere Informationen
Informationen des Integrationsamtes des Landschaftverbandes Westfalen Lippe zum Thema behinderte Menschen im Beruf
Bundesweiter, umfassender Informationsservice der Integrationsämter
Integrationsfachdienst des Märkischen Kreises
REHADAT Informationssystem zur Unterstützung der Integration von behinderten Menschen