"Wie können Menschen mit Behinderung noch stärker am öffentlichen Leben teilhaben?" Diese Frage stellt sich der Iserlohner Beirat für Menschen mit Behinderung nahezu täglich. Der Besuch von Gastronomie-Betrieben gehört mit Sicherheit zum täglichen Leben. Das Faltblatt "Barrierearme Gastronomie in Iserlohn" informiert darüber, welche Betriebe barrierearm zu erreichen sind und auch im Innenbereich keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung haben.
Alle in diesem Faltblatt aufgeführten gastronomischen Betriebe sind vom Beirat überprüft worden. Anhand einer Checkliste wird deutlich, in welchem Umfang diese Betriebe barrierearm sind. "Sind die Toiletten ebenerdig zu erreichen oder sind Durchgänge mit dem Rollstuhl befahrbar?" Diese und andere Fragen werden im Faltblatt beantwortet. Er soll der Zielgruppe Hilfe und Orientierung bieten und richtet sich auch an die vielen Menschen, die altersbedingt unter Geheinschränkungen leiden.
Erhältlich ist das Faltblatt bei der Stadtinformation im Stadtbahnhof, in den Iserlohner Rathäusern und bei der Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderung (Petra Grieger, im Rathaus II am Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 014 Telefon 02371 217-2011, E-Mail: petra.grieger@iserlohn.de).
Das Faltblatt "Barrierearme Gastronomie in Iserlohn" kann hier als pdf heruntergeladen werden.