Falls Sie eine dauerhafte Aufnahme im Seniorenzentrum Waldstadt Iserlohn wünschen, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit
Ingrid Ebbinghaus
Telefon: 02371/809014
E-Mail: ingrid.ebbinghaus@iserlohn.de
oder seniorenzentrum@iserlohn.de
Ihr Ansprechpartner wird Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch alle notwendigen Informationen geben.
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | ||
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pflegerischer Aufwand / Tag | 59,30 € | 75,48 € | 92,34€ | 99,90€ | |
Unterkunft und Verpflegung / Tag | 36,71 € | 36,71 € | 36,71 € | 36,71 € | |
Investitionskosten / Tag | *16,01 € | *16,01 € | *16,01 € | *16,01 € | |
Altenpflegeumlage | 5,03 € | 5,03 € | 5,03 € | 5,03 € | |
Preis / Tag im Doppelzimmer | 117,05 € | 133,23 € | 150,09 € | 157,65 € | |
Preis / Monat (30,42Tage) im Doppelzimmer | 3.560,66 € | 4.052,86 € | 4.565,74 € | 4.795,71 € | |
Kostenbeteiligung der Pflegekasse/Monat | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € | |
Preis / Monat im Doppelzimmer abzgl. Pflegekassenanteil | 2.790,66 € | 2.790,86 € | 2.790,74 € | 2.790,71 € |
* Unter Vorbehalt bis zum endgültigen Bescheid nach Widerspruch
Der Einzelzimmerzuschlag pro Tag beträgt 1,12 €.
Der Betrag für Unterkunft und Verpflegung bei ausschließlichem Erhalt von Sondenkost beträgt 31,39 € statt 36,71 €.
Sollte das Einkommen und Vermögen für die monatlichen Heimkosten nicht ausreichen, wird vom Seniorenzentrum ein Pflegewohngeld beantragt. Dieses kann bei Bewohnern in unserem Hause zur Zeit bis zu 487,02 € im DZ (521,09 € im EZ) pro Monat betragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die ungedeckten Restkosten bei fristgerechtem Antrag vom Sozialhilfeträger am Wohnort ganz oder teilweise übernommen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an oben genannten Ansprechpartner.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen oder den Leistungen der Pflegekasse zu bezahlen, können Sie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12 beantragen.
Ansprechpartner zu Anträgen auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der örtliche Sozialhilfeträger. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden hier.
Vor der Entscheidung über einen solchen Antrag ist von dem Sozialhilfeträger allerdings zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Die nach dem Gesetz notwendigen Feststellungen, ob
sollen grundsätzlich vor Heimaufnahme getroffen werden.
Bitte bedenken Sie, dass der zuständige Kostenträger einen angemessenen Zeitraum für seine Ermittlungen benötigt.
Das Verfahren können Sie selbst beschleunigen, in dem Sie nachfolgende Punkte beachten:
Durch die Beachtung der vorstehenden Punkte tragen Sie selbst dazu bei, dass möglichst schnell über Ihren Antrag entschieden werden kann.