Senioren

Aufnahme, Leistungen und Pflegesätze bei der Kurzzeitpflege

Falls Sie eine Aufnahme in die Kurzzeitpflege wünschen, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

Ingrid Ebbinghaus
Telefon: 02371 / 8090-14
Fax: 02371 / 8090-30
Lebensbereich 02371 / 8090-29
E-Mail: ingrid.ebbinghaus@iserlohn.de
oder  seniorenzentrum(at)iserlohn.de

Ihr Ansprechpartner wird Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch alle notwendigen Informationen geben.

Aktuelle Pflegesätze

Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5

pflegerischer Aufwand /Tag

59,30 €  75,48 €92,34€99,90 €
Unterkunft  u. Verpflegung / Tag36,71 €36,71 €36,71 €36,71 €
Investitionskosten / Tag* 8,22 €* 8,22 €* 8,22 €* 8,22 €

Altenpflegeumlage

5,03 €5,03 €5,03 €5,03 €
Preis / Tag im Doppelzimmer109,26 €125,44 €142,30€149,86 €

* Unter Vorbehalt bis zum endgültigen Bescheid nach Widerspruch.

Der Einzelzimmerzuschlag pro Tag beträgt 1,12 €.

Der Betrag für Unterkunft und Verpflegung bei ausschließlichem Erhalt von Sondenkost beträgt 31,39 € statt 36,71 €.

Der Anspruch auf Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.

Auf Ihren Antrag können bei Vorliegen des Pflegegrades 2 bis 5 für den pflegerischen Aufwand bis zu 1.612,00 € für 28 Tage übernommen werden (incl. Altenpflegeumlage).

Bei Pflegegrad 1 beseht nur ein Anspruch über den Entlastungsbetrag von 125,00 €.

Bei Vorlage des Bescheides der Pflegekasse werden die Investitionskosten in Höhe von 8,22 € pro Tag durch den Sozialhilfeträger am Wohnort übernommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die ungedeckten Kosten bei fristgerechtem Antrag vom Sozialhilfeträger am Wohnort ganz oder teilweise übernommen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an oben genannten Ansprechpartner. 

Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen oder den Leistungen der Pflegekasse zu bezahlen, können Sie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12 beantragen.

Ansprechpartner zu Anträgen auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der örtliche Sozialhilfeträger. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden hier.

Vor der Entscheidung über einen solchen Antrag ist von dem Sozialhilfeträger allerdings zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Die nach dem Gesetz notwendigen Feststellungen, ob

  • Pflegebedürftigkeit vorliegt,
  • die Hilfegewährung in der von Ihnen gewünschten Einrichtung möglich ist,
  • die einkommens- und vermögensmäßigen Voraussetzungen gegeben sind

sollen grundsätzlich vor Aufnahme getroffen werden.

Bitte bedenken Sie, dass der zuständige Kostenträger einen angemessenen Zeitraum für seine Ermittlungen  benötigt.

Das Verfahren können Sie selbst beschleunigen, in dem Sie nachfolgende Punkte beachten:

  1. Sprechen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens unverzüglich nach Bewerbung in der Einrichtung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt vor. Dort ist man Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
  2. Um Rückfragen oder weitere Besuche beim Sozialamt zu vermeiden, legen Sie bitte bei der Antragstellung folgende Unterlagen vor:
  • Personalausweis und Familienstammbuch, Schwerbehindertenausweis,
  • Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Verträge über Ihnen zu gewährende Leistungen usw.),
  • falls land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund- und Betriebsvermögen und Kapitalvermögen vorhanden sind: Einheitswertbescheide, Sparbücher, Ratensparverträge, Kontoauszüge über Girokonto usw.,
  • falls in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt oder sonst wie übereignet worden ist: Schenkungs- oder Übereignungsvertrag,
  • Belege über von Ihnen abgeschlossene Versicherungen (z.B. Kranken- oder Sterbeversicherung),
  • Belege über von Ihnen aus Vertrag zu erbringende Leistungen (z.B. Grabpflegekosten).

Durch die Beachtung der vorstehenden Punkte tragen Sie selbst dazu bei, dass möglichst schnell über Ihren Antrag entschieden werden kann.