Senioren

Aufnahme, Leistungen und Pflegesätze bei der Tagespflege

Falls Sie eine Aufnahme in die Tagespflege wünschen, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

Nicole Riedel
Telefon: 02371/8090-28
E-Mail: seniorenzentrum@iserlohn.de

Nach Absprache kann ein kostenloser Probetag in der Tagespflege verbracht werden.

Ihre Ansprechpartnerin wird Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch alle notwendigen Informationen geben.

Leistungen der Tagespflege:

Die Tagespflege richtet sich an Senioren, die aufgrund altersbedingter Beeinträchtigungen oder Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Sie dient der Vorsorge vor Vereinsamung und hat eine Entlastungsfunktion für die Angehörigen.
Jeder Tag beginnt mit einem gemütlichem Frühstück. Danach finden verschiedene Angebote für unsere Gäste statt. Dies sind z.B. Sitzgymnastik, Gedächtnistraining, Singen, Werken, Spaziergänge, Entspannen im Snoezelraum, Ausflüge, hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Backen, Kochen, Tisch eindecken und abräumen), Gesellschaftsspiele, Gottesdienste, Feste, Filme, Vorträge.
Natürlich erhalten Sie auch die pflegerisch-medizinische Versorgung, die Sie benötigen.
Unsere Tagespflege ist von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.

Für die Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Das Einverständnis der betroffenen Person oder des Betreuers
  • Datum und Dauer des gewünschten Aufenthaltes
  • Eine vom Haus- oder Krankenhausarzt auszufüllende Bescheinigung (gem. §36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz); das entsprechende Formular ist bei Frau Riedel erhältlich
  • Eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse
  • Bei der Pflegekasse ist ein Antrag auf Leistungsgewährung für teilstationäre Pflege zu stellen

Aktuelle Pflegesätze

Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4   Pflegegrad 5              
pflegerischer Aufwand / Tag47,10 € 49,58 €52,06 €

54,54 €              57,02 €

Unterkunft / Verpflegung18,79 €18,79 €18,79 €18,79 €              18,79 €
Investitionskosten5,35 €5,35 €5,35 €5,35 €                5,35 €
Altenpflegeumlage3,54 €3,54 €3,54 €3,54 €                 3,54 €
Preis / Tag74,78 €

77,26 €

79,74 €

82,22 €              84,70 €

Hol- und Bringdienst: siehe unten

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den pflegerischen Aufwand und den Fahrdienst

Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag  bei Pflegegrad 2 bis 689,00 €, bei Pflegegrad 3 bis 1.298,00 €, bei Pflegegrad 4 bis 1.612,00 € und bei Pflegegrad 5 bis 1.995,00 € der entstehenden Kosten

Bei Pflegegrad 1 besteht nur ein Anspruch über den Entlastungsbetrag von 125,00 €.

Bei Vorlage des Bescheides der Pflegekasse werden die Investitionskosten ab Pflegegrad 2 in Höhe von 5,35 € pro Tag durch den Sozialhilfeträger am Wohnort übernommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die ungedeckten Kosten bei fristgerechtem Antrag vom Sozialhilfeträger am Wohnort ganz oder teilweise übernommen werden

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Ansprechpartner.

Die Kosten für den Hol- und Bringdienst gliedern sich wie folgt:

Innenstadtbereich Iserlohn0 – 3 km

4,00 € (hin)
4,00 € (zurück)

 Innenstadtbereich mit erhöhtem Zeitaufwand4,75 € (hin)
4,75 € (zurück)
Innenstadtbereich Rollstuhltransporte5,50 € (hin)
5,50 € (zurück)
Iserlohn3 – 7 km4,50 € (hin)
4,50 € (zurück)
Iserlohn mit erhöhtem Zeitaufwand5,25 € (hin)
5,25 € (zurück)
Rollstuhltransporte6,00 € (hin)
6,00 € (zurück)
 IS Hennen, Hemer, Deilinghofen, Altena, Nachrodt7 km und mehr5,00 € (hin)
5,00 € (zurück)
mit erhöhtem Zeitaufwand 5,75 € (hin)
5,75 € (zurück)
 Rollstuhltransporte 6,50 € (hin)
 6,50 € (zurück)

Ein erhöhter Zeitaufwand liegt z. B. vor, wenn

  • der Tagespflegegast aus der Wohnung geholt werden muss (ohne Treppensteiger)
  • der Gast eine Treppe mit mehr als 7 Stufen herauf- oder heruntergeführt werden muss
  • ein langer Weg von der Haustür bis zum parkenden Auto (mehr als 40 m) begleitet zurückgelegt werden muss.

Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen oder den Leistungen der Pflegekasse zu bezahlen, können Sie Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12 beantragen.

Ansprechpartner zu Anträgen auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der örtliche Sozialhilfeträger. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden hier.

Vor der Entscheidung über einen solchen Antrag ist von dem Sozialhilfeträger allerdings zu prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Die nach dem Gesetz notwendigen Feststellungen, ob

  • Pflegebedürftigkeit vorliegt,
  • die Hilfegewährung in der von Ihnen gewünschten Einrichtung möglich ist,
  • die einkommens- und vermögensmäßigen Voraussetzungen gegeben sind

sollen grundsätzlich vor Aufnahme getroffen werden.

Bei Vorlage des Bescheides der Pflegekasse werden die Investitionskosten in Höhe von 5,35 € pro Tag durch den Sozialhilfeträger am Wohnort übernommen.

Bitte bedenken Sie, dass der zuständige Kostenträger einen angemessenen Zeitraum für seine Ermittlungen  benötigt.

Das Verfahren können Sie selbst beschleunigen, in dem Sie nachfolgende Punkte beachten:

  1. Sprechen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens unverzüglich nach Bewerbung in der Einrichtung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt vor. Dort ist man Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
  2. Um Rückfragen oder weitere Besuche beim Sozialamt zu vermeiden, legen Sie bitte bei der Antragstellung folgende Unterlagen vor:
  • Personalausweis und Familienstammbuch, Schwerbehindertenausweis,
  • Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Verträge über Ihnen zu gewährende Leistungen usw.),
  • falls land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund- und Betriebsvermögen und Kapitalvermögen vorhanden sind: Einheitswertbescheide, Sparbücher, Ratensparverträge, Kontoauszüge über Girokonto usw.,
  • falls in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt oder sonst wie übereignet worden ist: Schenkungs- oder Übereignungsvertrag,
  • Belege über von Ihnen abgeschlossene Versicherungen (z.B. Kranken- oder Sterbeversicherung),
  • Belege über von Ihnen aus Vertrag zu erbringende Leistungen (z.B. Grabpflegekosten).

Durch die Beachtung der vorstehenden Punkte tragen Sie selbst dazu bei, dass möglichst schnell über Ihren Antrag entschieden werden kann.