Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben wurden den Kommunen Unterstützungsleistungen aus dem „Stärkungspakt“ des Landes NRW gewährt. Die Stadt Iserlohn fördert damit Projekte gegen Armut und Einsamkeit. Zu diesen sozialen Projekten zählen z.B. Seniorentreffs,  Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). Die Einrichtungen können für neue oder bereits bestehende Angebote der sozialen Infrastruktur Unterstützungsleistungen zur Finanzierung der laufenden Ausgaben erhalten. Ausgenommen sind Personalausgaben und investive Ausgaben.

Einrichtungen und Initiativen mit entsprechenden Angeboten können bis zum 15.05.2023 einen Antrag bei der Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, einreichen. Gerne kann die E-Mail-Adresse staerkungspakt-nrw@iserlohn.de verwendet werden.

Erforderlich ist die Einreichung eines Anforderungsformulars mit folgenden Angaben:

  • Projektdarstellung
  • Zielgruppe
  • Projektort
  • Projektziel
  • personelle Ausstattung
  • Mittelkalkulation

Die Förderung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Zu den möglichen Unterstützungsleistungen zur Finanzierung laufender Ausgaben zählen u.a.:

  • Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung),
  • Sachausgaben, die für den Betrieb und/oder die Durchführung einzelner Angebote/Maßnahmen benötigt werden (wie z.B. den Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Handschuhe, Masken, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.),
  • Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter) sowie Ungelernte, Ehrenamtler, Studierende, Minijobber etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten.

Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung vollfinanziert werden.

Ansprechpartnerin:

Petra Grieger
Tel.: 02371 217-2011
E-Mail: staerkungspakt-nrw@iserlohn.de

Weitere Informationen:

Die Richtlinie und weitere Informationen zum Stärkungspakt NRW finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.