Stadt Iserlohn fördert den Austausch von "stromfressenden" Haushaltsgeräten für Haushalte mit geringen Einkommen

Der Stärkungspakt NRW macht es möglich, Iserlohner Haushalten mit geringen Einkommen den Austausch von Kühlgeräten oder Waschmaschinen älteren Baujahrs beziehungsweise mit sehr hohem Energieverbrauch anzubieten. Vor allem Kühlgeräte machen sich auf der Stromrechnung stark bemerkbar und verbrauchen mit zunehmendem Alter mehr Energie. Neue Kühlgeräte und Waschmaschinen verbrauchen deutlich weniger Strom.

1. Was wird gefördert

Bezuschusst wird der Austausch folgender Großgeräte, die unter den Begriff  der „Weißen Ware“ fallen: Kühlschrank, Kühl-Gefrierkombination, Gefrierschrank oder –truhe oder Waschmaschine. Ausgetauscht werden können Geräte, die älter als zehn Jahre sind, oder bei deren Austausch Einsparungen von 200 kWh pro Jahr oder mindestens 50 Prozent Einsparungen möglich sind. 

Um möglichst vielen Haushalten eine Förderung zu gewähren, kann pro Haushalt nur ein Elektrogerät gefördert werden. Die neuen Kühlgeräte müssen mindestens ein Energieeffizienz-Label der Klasse C, Waschmaschinen mindestens ein Energieeffizienz-Label der Klasse B  nach den neuen Richtlinien der EU haben.

Gefördert werden der tatsächliche Kaufpreis für das neue Gerät, höchstens aber:

  • 500 Euro für eine Waschmaschine (mindestestens Energielabel B)

oder

  • 800 Euro für Kühlgeräte (mindestens Energielabel C).

Darüber hinaus werden auch die Kosten für Lieferung und Anschluss der Neu-Geräte und die Mitnahme des Altgerätes von der Stadt Iserlohn übernommen.

Die Beschaffung muss dabei ausschließlich über den Fachhandel stattfinden, der die Mitnahme des Altgerätes bestätigt. Damit ist eine Beschaffung über den Internethandel ausgeschlossen.

Liegt der Anschaffungspreis höher als der v.g. Zuschuss, wird der maximale Zuschuss gewährt. Die Differenz trägt der Käufer.

2. Wer ist Antragsberechtigt

Einen Antrag stellen können alle volljährigen Personen, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Iserlohn haben und folgende Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung in Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Renterinnen und Renter unter der im folgenden genannten Einkommensgrenze*
  • Haushalte unter der im folgenden genannten Einkommensgrenze*

Das vorhandene Vermögen aller Haushaltsangehörigen darf 10.000 Euro nicht überschreiten.

Es muss eine Wohnung bewohnt werden, die zur dauerhaften Nutzung geeignet ist. Bewohner von Notunterkünften, Studentenwohnheimen, möblierten Zimmern etc. sind ausgeschlossen. Der Antragsteller muss sich einverstanden erklären, dass das auszutauschende Gerät von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin in der Wohnung angesehen wird.

*Als Einkommensgrenze gilt ein Haushalts-Bruttoeinkommen von:

  • 2.007 € bei 1-Personen-Haushalten
  • 2.709 € bei 2-Personen-Haushalten
  • 3.378 € bei 3-Personen-Haushalten
  • 4.566 € bei 4-Personen-Haushalten
  • 5.240 € bei 5-Personen-Haushalten
  • 5.910 € bei 6-Personen-Haushalten

3. Antragsverfahren

Anträge auf Förderung können ab sofort bis zum 30.11.2023 bei der Stadt Iserlohn gestellt werden.

Der Antrag muss vor der Beschaffung des Neugeräts gestellt werden, damit die Förderung gewährt werden kann.

Die Unterstützung kann für maximal ein Gerät pro Haushalt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.

Nach erteilter schriftlicher Zusage über die Förderleistung muss das beantragte Elektrogerät innerhalb von drei Wochen beschafft bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

4. Antragsunterlagen

Den Antragsvordruck finden Sie hier zum Download: 
Antrag auf Förderung eines energieeffizienten Elektrogerätes im Tausch mit einem Altgerät aus Mitteln des Stärkungspakts NRW

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Bewilligungsbescheid des Jobcenters Iserlohn

oder

  • Bewilligungsbescheid der Abteilung finanzielle Hilfen der Stadt Iserlohn

oder

  • Rentenbescheid/e

und/oder

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen (z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb (Gewinn), Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft , Einkünfte aus Renten und Arbeitsförderungsgesetz,  Einkünfte nach Sozialgesetzen (z. B. UVG, Krankengeld, BAföG, Kindergeld, Elterngeld etc.),  Steuerfreie Einkünfte (Schichtzulage, Minijob etc.), Unterhalt, Steuererstattungen etc.)
     
  • Foto vom Typenschild des Altgerätes

Soweit vorhanden/möglich:

    Bearbeitet werden nur vollständig eingereichte Anträge.

    5. Auszahlung der Fördersumme

    Die Geräte dürfen erst nach Erhalt einer schriftlichen Zusage über die Förderung gekauft/bestellt werden.

    Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Vorlage der Rechnung oder eines verbindlichen Kaufvertrags über ein entsprechendes Gerät an den Lieferanten. In allen Fällen muss zwingend der Entsorgungsnachweis über das Alt-Gerät eingereicht werden.

    Die zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Sollten die Fördermittel zum Zeitpunkt des Antragseingangs bereits verausgabt sein, kann keine Förderleistung mehr bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Petra Grieger

    petra.grieger@​iserlohn.de 02371/217-2011