Zauberhafter Sonnenschein auf grünen Baumkronen im Wald

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Mobilfunkausbau

Allgemeine Informationen

Mobilfunk und Kommunale Abstimmung - Mobilfunkvereinbarung

Die im Jahr 2001 geschlossene Mobilfunkvereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Mobilfunkvertretern wurde 2020 aufgrund des  Aufbaus des Netzes zu 5G fortgeschrieben. Die Übereinkunft stellt den Informationsfluss zwischen Kommune und Unternehmen sicher und gewährleistet eine direkte Beteiligung der Kommunen beim Netzausbau. Kern der Mobilfunkvereinbarung ist der schnelle und gesundheitsverträgliche Ausbau der Mobilfunktechnik auf Grundlage der jeweils aktuellen technischen Standards.

Information zu neuen Sendeanlagen

Neben der Möglichkeit der Datenabfrage über die Bundesnetzagentur informieren die Mobilfunkbetreiber in freiwilliger Selbstverpflichtung  über die geplanten Suchkreise für neue Mobilfunkstandorte. Zusätzlich erfolgt eine Information über die Erweiterung bestehender Standorte um LTE oder 5G.

Informationsdatenbank zu Standorten

Für den Bürger besteht mittlerweile die Möglichkeit, sich über die Bundesnetzagentur beim Informationszentrum für Mobilfunk bestehende Standorte in einer Kartendarstellung über eine Adresssuche anzeigen zu lassen (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html).

Darüber hinaus können kommunale Verwaltungen und deren entsprechenden Fachbehörden über das sogenannte EMF-Datenportal Einsicht  in die Standortbescheinigung von Mobilfunkstandorten nehmen. Generell werden die Standortbescheinigungen lediglich für Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr erforderlich und nur erteilt, wenn Grenzwerte – auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Standorte – eingehalten werden. Nur wenn  sich innerhalb der von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstandes keine Personen aufhalten können, darf der Betreiber die Funkanlage in Betrieb nehmen. Da beispielsweise die neuen vorangetriebenen „Small Cells“ mit einer niedrigen Sendeleistung von kleiner 10 Watt EIRP arbeiten, bedürfen sie keiner Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Inbetriebnahme dieser Standorte wird jedoch der BNetzA angezeigt.

5G Ausbau

Der Ausbau des Mobilfunknetzes mit 5G ist dadurch geprägt, dass nicht nur neue Funkmasten bzw. die Erweiterung bestehender Funkmasten benötigt werden, sondern kleine Netzstrukturen aufgebaut werden. Eine Schlüsseltechnik sind kleine Funkstationen mit geringer Sendeleistung und kürzeren Reichweiten als klassische Mobilfunkstationen, sogenannte „Small Cells“. Die Small Cells werden vermehrt in urbanen Bereichen errichtet, wogegen LTE (bei 800 Mhz) und neu auch 5G (bei 700 MHz als freigewordene Frequenz aus den DVBT-Sendern) im ländlichen Bereich gebaut wird, weil hier eine höhere Reichweite und damit bessere Netzabdeckung erreicht werden kann.

Mobilfunk und Gesundheit – 5G

Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt und bewertet kontinuierlich die einschlägigen internationalen und nationalen Veröffentlichungen in anerkannten wissenschaftlichen Journalen. Zum Thema 5G Ausbau und deren gesundheitlicher Relevanz hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt in einer neuen Publikation die 5. Mobilfunkgeneration, der Weiterentwicklung von 3G und 4G,  aus Strahlenschutzsicht bewertet. Das BfS beleuchtet, ob es gesundheitsschädigende Effekte durch Mobilfunk generell und durch 5G im Speziellen gibt.  Insbesondere werden die Fragen nach der jetzigen Exposition durch elektromagnetische Felder sowie deren Veränderungen durch 5G ebenso betrachtet. Die Publikationen können unter ff. Adresse heruntergeladen werden:

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/5g-und-strahlenschutz

und https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/emf/standpunkt-5g.html

Leitlinien der Stadt Iserlohn zur Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen - Neufassung 2022

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Anpassung der Leitlinien zur Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen beschlossen, um eine bessere Koordinierung im Sinne des Informationsaustausches mit den Bürgern zu erzielen

Punkt 1:

Die Öffentlichkeit wird über Suchareale für neue Standorte von Mobilfunksendeanlagen über das Internet informiert.

Erklärung: Suchareale von Sendeanlagen werden öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt als Veröffentlichung des Suchkreises auf der Homepage der Stadt Iserlohn. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen dabei keine Rückschlüsse auf Grundstücke gezogen werden können. Die gezielte Abstimmung erfolgt verwaltungsintern mit den Betreibergesellschaften. Sollten Bedenken hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes bestehen, wird dies vorab dem Betreiber mitgeteilt. Gemäß Mobilfunkvereinbarung von 2020 wird die Verwaltung gegebenenfalls alternative Standortvorschläge innerhalb des geplanten Suchkreises machen.

Punkt 2:

Sensible Einrichtungen werden nicht grundsätzlich von der Bebauung ausgeschlossen. Sollte eine Kindertagestätte oder Schule oder dessen Umfeld in den Planungsfocus eines Netzbetreibers liegen, so werden mit den Betroffenen und / oder mit den Eltern (bei Kindern) Informationsgespräche unter Beteiligung des Netzbetreibers durchgeführt.

Erklärung: Eine Immissionsprognose für den Nahbereich von sensiblen Einrichtungen wird nicht angefordert. Generell müssen von den Mobilfunkbetreibern Standortbescheinigungen der  zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, vorgelegt werden. Diese entscheidet über die Zulassung einer Sendeanlage und erteilt die Genehmigung, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Es gibt daher keine Berechtigung seitens der Stadt Iserlohn für einen gesundheitlichen Ausschluss von Mobilfunkanlagen. Eine Einschränkung für die Errichtung von Mobilfunkanlagen im Hinblick auf ihre elektromagnetischen Felder/Emissionen würde gegen das Abwägungsgebot verstoßen, wenn sie lediglich auf rechtlich irrelevante Immissionsbefürchtungen stützen ließe.

Das Bundesamt für Strahlenschutz bewertet die Empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen auf hochfrequente Felder wie folgt: es gibt bisher keine wissenschaftlich belastbaren Nachweise auf einen Zusammenhang zwischen der Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und akuten gesundheitlichen Beschwerden bei Kindern und Jugendlichen. Vielmehr scheinen Symptome, die im Zusammenhang mit der Nutzung drahtloser Kommunikationsgeräte durch Jugendliche auftreten eher mit anderen Aspekten intensiver Mediennutzung zusammenzuhängen. Entscheidend ist vielmehr die Sendeleistung des Mobiltelefons, die abhängig ist von der Verbindungsqualität. Bei schlechter Verbindungsqualität ist eine höhere Sendeleistung  erforderlich. Um die persönliche Exposition zu minimieren, sollte beim Telefonieren ein Headset getragen werden und Telefonate an Orten mit schlechtem Empfang vermieden werden.

Punkt 3:

Die Stadt Iserlohn stellt eigene Grundstücke und Gebäude für den Mobilfunkausbau zur Verfügung.

Erklärung: Die Stadt Iserlohn verfügt über eine große Anzahl von Liegenschaften und Gebäuden, die für den Ausbau von Mobilfunk geeignet sein können. Für den Mobilfunkausbau ist die Bereitstellung von städtischen Liegenschaften, die sich aufgrund ihrer Exposition eignen, unverzichtbar. Die neuen Mobilfunkkoordinatoren des Märkischen Kreises werden die Stadt Iserlohn künftig bei der Umsetzung der Mobilfunkvereinbarung unterstützen. Für den Märkischen Kreis wird insbesondere geprüft werden, wo genau besonderer Bedarf für den Mobilfunkausbau besteht und wo beispielweise auch Richtfunk durch Glasfaser ersetzt werden kann. Somit wird es einerseits neue Standtorte an bestehenden Lücken geben, andererseits werden alte Richtfunkstandorte möglicherweise wegfallen, um so zu einem flächendeckenden Netzausbau zu kommen.

Punkt 4:

Bei Bedarf werden „Runde Tische“ mit Bürgerinnen und Bürgern zu Mobilfunkanlagen eingerichtet.

Erklärung: Über dieses Forum soll die Möglichkeit erhalten bleiben, von dem Mittel des Informationsaustausches bei Bedarf Gebrauch zu machen. Die Verwaltung bleibt dabei Schnittstelle zwischen Bürgern und Mobilfunkbetreibern und wird künftig bei Bedarf von den Mobilfunkkoordinatoren des Märkischen Kreises unterstützt werden können. Die Gespräche dienen der Information für Bürger und der sachlichen Auseinandersetzung bei Fragen zum Mobilfunkausbau.

Suchkreise für Mobilfunkstandorte

Aktuelle Suchkreise für Mobilfunkstandorte in Iserlohn können Sie hier einsehen.

Links zum Thema

  • www.bundesnetzagentur.de
    Über die Internetseite der Bundesnetzagentur können alle vorhandenen Mobilfunksendeanlagen über eine Karte angesehen und Informationen über Sicherheitsabstand und Hauptstrahlrichtung zu allen Sendeanlagen abgerufen werden.
     
  • www.umwelt.nrw.de
    Über die Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
    Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sind Informationen zur Mobilfunkvereinbarung NRW und das Untersuchungsprogramm von Mobilfunkbasisstationen abrufbar.
     
  • www.bfs.de
    Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde und Mitinitiator und Koordinator des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogrammes.
     
  • www.ssk.de
    Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat den Auftrag, das zuständige Bundesministerium in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren radioaktiver und nichtradioaktiver Strahlen zu beraten. Die SSK besteht aus unabhängigen wissenschaftlichen Experten. Unter ihrer Federführung wird zur Zeit das Mobilfunk-Forschungsprogramm durchgeführt und bewertet.
     
  • www.izmf.de
    Das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) ist Ansprechpartner bei allen grundsätzlichen Fragen zur mobilen Kommunikation. Als Brancheninitiative wurde das IZMF 2001 von den deutschen Mobilfunknetzbetreibern gegründet.
     
  • www.ralf-woelfle.de/elektrosmog
    Die Informationsseite von Dipl.-Ing. Ralf Wölfle bietet einen umfangreichen Katalog zu technischen und wissenschaftlichen Fakten zum Thema Mobilfunk. Die Homepage versteht sich als aktuelles Nachschlagewerk für fachlich Interessierte.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Felicitas Wolters

felicitas.wolters@​iserlohn.de 02371/217-2943 Abteilung Umwelt- und Klimaschutz Adresse |