Birgitt
Ohm
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Christa
Ramm
André
Chlench
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Freitag
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Jörg
Schürmann
Für die Entsorgung von Restabfall wird den Grundstückseigentümern eine Abfallbeseitigungsgebühr berechnet.
Die Gebühr richtet sich nach Anzahl und Größe der auf dem Grundstück aufgestellten Restabfallbehälter.
Behälteranforderungen sind schriftlich vom Grundstückseigentümer / Verwalter an den Bereich Steuern und Abgaben zu richten.
Das Regelvolumen beträgt bei Wohngrundstücken 20 l wöchentlich für jede auf dem Grundstück wohnende Person (1. oder 2. Wohnsitz). Fällt weniger Abfall an, kann auf ausführlich begründeten Antrag ein geringeres Volumen aufgestellt werden, wobei aber 10 l je Person und Woche nicht unterschritten werden dürfen.
Bei gewerblichen oder gemischt genutzten Grundstücken ist das benötigte Volumen für Restabfall aus dem Gewerbebetrieb ebenfalls anzufordern - auch dieser unterliegt dem Anschluss- und Benutzungszwang.
Änderungen des Restmüllvolumens sind im Laufe des Jahres auf schriftlichen Antrag möglich, allerdings nur einmal im Quartal. Ist der Antrag begründet, veranlasst der Bereich Steuern und Abgaben den Austausch der Gefäße und passt die Gebühr zum Beginn des folgenden Quartals an.
Für "Ein-Personen-Grundstücke" wird die Gebühr des 60-l-Behälters auf Antrag ermäßigt, wenn das Grundstück während des abgelaufenen Jahres nur von einer Person bewohnt wurde (z.B. für 2005 von 103,00 € auf 70,00 €). Neuanträge sind bis zum 31. März des Folgejahres zu stellen.
Die "Gelbe Wertstofftonne" wird auf schriftliche Anforderung kostenlos zur Verfügung gestellt. Bemessungsgrundlage für das maximale Volumen ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen, wobei je Person 40 l gerechnet werden - das entspricht einem üblichen 240 l Behälter für 6 Personen. Mehrbedarf ist schriftlich zu begründen.
Jahresgebühr 2023 (vierzehntägliche Leerung, ab 770 l wöchentliche Leerung):
Behältergröße | Jahresgebühr |
---|---|
60 l | 138,00 € |
80 l | 183,00 € |
120 l | 273,00 € |
240 l | 544,00 € |
360 l | 818,00 € |
770 l | 3.525,00 € |
1.100 l | 4.992,00 € |
2.500 l | 11.361,00 € |
5.000 l | 22.661,00 € |
Der 60-l-Behälter für "Ein-Personen-Grundstücke" kostet 93,06 €.