Mathias
Wehner
Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.
Das Teileigentum
Die dafür erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege.
Legen Sie bitte folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vor:
Die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Nebenräume (Keller usw.), Garagen müssen eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben) gekennzeichet sein.