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Bauaktenarchiv
Die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege besitzt zu fast allen Gebäuden, die rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Unterlagen. Hierzu gehören u.a. Bauvorlagen wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen. Viele Akten sind bereits digitalisiert, einige Liegenschaften werden noch als Papierakten in einem externen Lager vorgehalten und müssen bestellt werden. Sollte die Akte digital vorliegen, wird ein Download-Link zur Verfügung gestellt, hinter dem die entsprechende Akte als PDF hinterlegt ist. Die Einsicht in Archivakten ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Folgende Personen können Einsicht nehmen
Sie müssen entweder Eigentümer des Grundstücks oder ein vom Eigentümer (schriftlich) Bevollmächtigter sein.
Antragstellung
Die Beantragung einer Einsicht in die Bauakte muss entweder per E-Mail an bauakteneinsicht@iserlohn.de oder auf dem Postweg an die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege erfolgen. Damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann, ist die Angabe des Objektes, der Straße und der Hausnummer und einer eventuellen Vollmacht erforderlich.
Gebühren
Die Einsichtnahme in Bauakten ist gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Iserlohn.
Sonstiges
Sollten Sie Rückfragen zu Ihren bereits gestellten Anträgen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf unter der Rufnummer 02371 / 217-2513.
Die Einsichtnahme richtet sich nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, der Rechtsprechung und nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (IFG NRW).
Kontakt: bauakteneinsicht@iserlohn.de