Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Beantragung eines Bewohner-Parkausweises
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Der neue Bewohner-Parkausweis wird bei Vorlage der geforderten Unterlagen sofort ausgestellt.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 30,00 € |
2 Jahre Gültigkeit | 50,00 € |
3 Jahre Gültigkeit | 65,00 € |
Kennzeichen- bzw. Anschriftenänderung | 10,00 € |
Bei Verlängerung bzw. Änderung der Genehmigung ist der abgelaufene Parkausweis abzugeben.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit, für die erste Karte | 102,20 € |
Jede weitere Karte | 51,10 € |
Kennzeichenänderung | 10 € |
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Ebenfalls bei der Stadt Iserlohn erhältlich (Berechtigungen, Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen sind dieselben wie beim Handwerkerausweis für die Stadt Iserlohn):
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 150 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 50 € |
Kennzeichenänderung | 10 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)
Gebühren:
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 15,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche | 20,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit: 51,10 Euro
Kennzeichenänderung: 10,00 Euro
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 22,00 € |
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet | 40,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Beantragung eines Bewohner-Parkausweises
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Der neue Bewohner-Parkausweis wird bei Vorlage der geforderten Unterlagen sofort ausgestellt.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 30,00 € |
2 Jahre Gültigkeit | 50,00 € |
3 Jahre Gültigkeit | 65,00 € |
Kennzeichen- bzw. Anschriftenänderung | 10,00 € |
Bei Verlängerung bzw. Änderung der Genehmigung ist der abgelaufene Parkausweis abzugeben.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit, für die erste Karte | 102,20 € |
Jede weitere Karte | 51,10 € |
Kennzeichenänderung | 10 € |
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Ebenfalls bei der Stadt Iserlohn erhältlich (Berechtigungen, Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen sind dieselben wie beim Handwerkerausweis für die Stadt Iserlohn):
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 150 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 50 € |
Kennzeichenänderung | 10 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)
Gebühren:
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 15,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche | 20,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit: 51,10 Euro
Kennzeichenänderung: 10,00 Euro
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 22,00 € |
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet | 40,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |