Die jeweils erforderlichen Formulare, Übersichten erforderlicher Unterlagen und Gebühren sind am Ende dieser Seite gesondert aufgeführt.
Bewohnerparken:
Die Genehmigung kann im Serviceportal der Stadt Iserlohn beantragt werden. Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) können innerhalb des Antrages hochgeladen werden. Wenn Sie die Parkgenehmigung online beantragen, ist die Gebühr am Ende des Antrags zu begleichen.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang der Gebühr freigeschaltet.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Wenn der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt wird, wird nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Der Parkausweis kann online über das Serviceportal beantragt werden. Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.
Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Bewohnerparken:
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Bewohnerparken:
Gültigkeit 1 Jahr | 90,00 € |
Gültigkeit 6 Monate | 58,00 € |
Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken | 27,50 € |
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Gültigkeit 1 Jahr | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Gültigkeit 1 Jahr | 40,00 € |
Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Die jeweils erforderlichen Formulare, Übersichten erforderlicher Unterlagen und Gebühren sind am Ende dieser Seite gesondert aufgeführt.
Bewohnerparken:
Die Genehmigung kann im Serviceportal der Stadt Iserlohn beantragt werden. Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) können innerhalb des Antrages hochgeladen werden. Wenn Sie die Parkgenehmigung online beantragen, ist die Gebühr am Ende des Antrags zu begleichen.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang der Gebühr freigeschaltet.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Wenn der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt wird, wird nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Der Parkausweis kann online über das Serviceportal beantragt werden. Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.
Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Bewohnerparken:
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Bewohnerparken:
Gültigkeit 1 Jahr | 90,00 € |
Gültigkeit 6 Monate | 58,00 € |
Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken | 27,50 € |
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Gültigkeit 1 Jahr | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Gültigkeit 1 Jahr | 40,00 € |
Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Die jeweils erforderlichen Formulare, Übersichten erforderlicher Unterlagen und Gebühren sind am Ende dieser Seite gesondert aufgeführt.
Bewohnerparken:
Die Genehmigung kann im Serviceportal der Stadt Iserlohn beantragt werden. Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) können innerhalb des Antrages hochgeladen werden. Wenn Sie die Parkgenehmigung online beantragen, ist die Gebühr am Ende des Antrags zu begleichen.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang der Gebühr freigeschaltet.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Wenn der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt wird, wird nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Der Parkausweis kann online über das Serviceportal beantragt werden. Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.
Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Bewohnerparken:
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Bewohnerparken:
Gültigkeit 1 Jahr | 90,00 € |
Gültigkeit 6 Monate | 58,00 € |
Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken | 27,50 € |
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Gültigkeit 1 Jahr | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Gültigkeit 1 Jahr | 40,00 € |
Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Die jeweils erforderlichen Formulare, Übersichten erforderlicher Unterlagen und Gebühren sind am Ende dieser Seite gesondert aufgeführt.
Bewohnerparken:
Die Genehmigung kann im Serviceportal der Stadt Iserlohn beantragt werden. Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) können innerhalb des Antrages hochgeladen werden. Wenn Sie die Parkgenehmigung online beantragen, ist die Gebühr am Ende des Antrags zu begleichen.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang der Gebühr freigeschaltet.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Wenn der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt wird, wird nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Der Parkausweis kann online über das Serviceportal beantragt werden. Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.
Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Bewohnerparken:
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Bewohnerparken:
Gültigkeit 1 Jahr | 90,00 € |
Gültigkeit 6 Monate | 58,00 € |
Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken | 27,50 € |
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Gültigkeit 1 Jahr | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Gültigkeit 1 Jahr | 40,00 € |
Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Monika
Rasche
Die jeweils erforderlichen Formulare, Übersichten erforderlicher Unterlagen und Gebühren sind am Ende dieser Seite gesondert aufgeführt.
Bewohnerparken:
Die Genehmigung kann im Serviceportal der Stadt Iserlohn beantragt werden. Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) können innerhalb des Antrages hochgeladen werden. Wenn Sie die Parkgenehmigung online beantragen, ist die Gebühr am Ende des Antrags zu begleichen.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang der Gebühr freigeschaltet.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Wenn der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt wird, wird nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Der Parkausweis kann online über das Serviceportal beantragt werden. Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.
Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Bewohnerparken:
Gültigkeit 1 Jahr | 90,00 € |
Gültigkeit 6 Monate | 58,00 € |
Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken | 27,50 € |
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Gültigkeit 1 Jahr | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Gültigkeit 1 Jahr | 40,00 € |
Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Bewohnerparken:
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Bewohnerparkgenehmigung (Online-Dienst)
Parkausweis für Schwerbehinderte (Online-Dienst)
Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises
Online-Dienst