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Ausnahmegenehmigungen

  • Bewohnerparken
  • Handwerkerparkausweis
  • Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Abstellen des Fahrzeuges
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste
  • Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten
  • Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen

Bewohnerparken:

Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken kann ab dem 01.01.2023 für ein Jahr für 90,00 € oder für 6 Monate für 58,00 € beantragt werden. Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken für mehrere Kennzeichen ist nicht mehr möglich. Für Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken wird eine Gebühr in Höhe von 27,50 € erhoben.

Die Genehmigung kann im Serviceportal per Online-Assistent beantragt werden. In dem Online-Antragsassistenten können auch Nachweisdokumente, die für eine Gebührenermäßigung erforderlich sind, hochgeladen werden. Nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung erhalten die Antragstellenden einen Bescheid mit Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang des Betrages freigeschaltet.

Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:

Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Behinderung des fließenden Verkehrs
  • im eingeschränkten Halteverbot - Zeichen 286 StVO und 290 StVO

Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.

Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.

Gebühren:

1 Jahr Gültigkeit, für die erste Karte150,00 €
Jede weitere Karte100,00 €
Kennzeichenänderung20,00 €

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Fahrzeugschein/e
  • Handwerkerkarte bzw. Gewerbeanmeldung
  • Foto/s des Fahrzeugs / der Fahrzeuge, wo die - fest angebrachte - Firmenbeschriftung (mindestens Größe A4) und das dazu gehörige Kennzeichen zu erkennen sind.

Hier geht es zum Formular...

Ebenfalls bei der Stadt Iserlohn erhältlich (Berechtigungen, Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen sind dieselben wie beim Handwerkerausweis für die Stadt Iserlohn):

Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:

Gebühren:

1 Jahr Gültigkeit250,00 € für einen Regierungsbezirk
Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 €
Kennzeichenänderung20,00 €

Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)

Gebühren:

Gültigkeit bis zu 1 Woche25,00 €
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten)50,00 €

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
  • Lichtbild

Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.

Andere Personengruppen:

  • Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m
  • Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%

Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Zum Formular geht es hier...

Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:

Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • im eingeschränkten Halteverbot - Zeichen 286 StVO und 290 StVO

Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.

Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.

Gebühren:

1 Jahr Gültigkeit: 100,00 €
Kennzeichenänderung: 20,00 €

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • ärztliches Attest bei gesundheitlichen Gründen
    Aus dem Attest sollte hervorgehen, ob die Befreiung zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen soll. Zusätzlich ist vom Arzt zu attestieren, dass die Befreiung von der Gurtpflicht erteilt werden muss, ein „sollte“ oder „ist empfehlenswert“ ist nicht ausreichend.

weitere Gründe:

  • Die Körpergröße beträgt weniger als 150 cm
  • Die Anbringungshöhe des Gurtes verhindert den Schutzzweck des Gurtes

Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • ärztliches Attest

Gebühren:

1 Jahr Gültigkeit40,00 €
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet70,00 €
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweisesgebührenfrei
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Ihre Ansprechpartner

Monika Rasche

monika.rasche@​iserlohn.de 02371/217-1723Adresse | Details