Ausnahmegenehmigungen

  • Bewohnerparkausweis/-genehmigung
  • Handwerkerparkausweis
  • Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Abstellen des Fahrzeuges
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste
  • Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten
  • Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen

Die jeweils erforderlichen Formulare, Übersichten erforderlicher Unterlagen und Gebühren sind am Ende dieser Seite gesondert aufgeführt.


Bewohnerparken:

Die Genehmigung kann im Serviceportal der Stadt Iserlohn beantragt werden. Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) können innerhalb des Antrages hochgeladen werden. Wenn Sie die Parkgenehmigung online beantragen, ist die Gebühr am Ende des Antrags zu begleichen.

Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang der Gebühr freigeschaltet.

Hier geht es zum Online-Dienst.

Wenn der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt wird, wird nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.


Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:

Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Behinderung des fließenden Verkehrs
  • im eingeschränkten Halteverbot - Zeichen 286 StVO und 290 StVO

Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.

Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.

Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.


Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:

Der Parkausweis kann online über das Serviceportal beantragt werden. Alternativ steht das PDF-Antragsformular unten zur Verfügung.

Voraussetzung für die Genehmigung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.

Andere Personengruppen:

  • Gehbehinderte mit dem Merkmal "G", einem Grad der Behinderung von mindestens 70% und einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m
  • Morbus-Cron-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%

Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Hier geht es zum Online-Dienst.


Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:

Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • im eingeschränkten Halteverbot - Zeichen 286 StVO und 290 StVO

Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.

Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.

     

    Bewohnerparken:

    Gültigkeit 1 Jahr90,00 €
    Gültigkeit 6 Monate58,00 €
    Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken27,50 €

    Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:

    Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte150,00 €
    Jede weitere Karte100,00 €
    Kennzeichenänderung20,00 €

    Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:

    1 Jahr Gültigkeit250,00 € für einen Regierungsbezirk
    Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 €
    Kennzeichenänderung20,00 €

    Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.):

    Gültigkeit bis zu 1 Woche25,00 €
    Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten)50,00 €

     Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:

    Gültigkeit 1 Jahr100,00 €
    Kennzeichenänderung20,00 €

    Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:

    Gültigkeit 1 Jahr40,00 €
    Gültigkeit 3 Jahre bzw. unbefristet70,00 €
    bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweisesgebührenfrei

    Bewohnerparken:

    • Fahrzeugschein
    • ggf. Halterbestätigung

    Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:

    • Fahrzeugschein/e
    • Handwerkerkarte bzw. Gewerbeanmeldung
    • Foto/s des Fahrzeugs / der Fahrzeuge, wo die - fest angebrachte - Firmenbeschriftung (mindestens Größe A4) und das dazu gehörige Kennzeichen zu erkennen sind.

    Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:

    • ärztliches Attest bei gesundheitlichen Gründen
      Aus dem Attest sollte hervorgehen, ob die Befreiung zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen soll. Zusätzlich ist vom Arzt zu attestieren, dass die Befreiung von der Gurtpflicht erteilt werden muss, ein „sollte“ oder „ist empfehlenswert“ ist nicht ausreichend.

    weitere Gründe:

    • Die Körpergröße beträgt weniger als 150 cm
    • Die Anbringungshöhe des Gurtes verhindert den Schutzzweck des Gurtes

    Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:

    • ärztliches Attest

    Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:

    • Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
    • Lichtbild

    Voraussetzung ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

    Ihre Ansprechpartner

    Monika Rasche

    monika.rasche@​iserlohn.de 02371/217-1723Adresse | Details