Bewohnerparken:
Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken kann ab dem 01.01.2023 für ein Jahr für 90,00 € oder für 6 Monate für 58,00 € beantragt werden. Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken für mehrere Kennzeichen ist nicht mehr möglich. Für Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken wird eine Gebühr in Höhe von 27,50 € erhoben.
Die Genehmigung kann im Serviceportal per Online-Assistent beantragt werden. In dem Online-Antragsassistenten können auch Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) hochgeladen werden. Nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung erhalten die Antragstellenden einen Bescheid mit Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang des Betrages freigeschaltet.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit, für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Ebenfalls bei der Stadt Iserlohn erhältlich (Berechtigungen, Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen sind dieselben wie beim Handwerkerausweis für die Stadt Iserlohn):
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)
Gebühren:
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit: 100,00 €
Kennzeichenänderung: 20,00 €
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 40,00 € |
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Bewohnerparken:
Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken kann ab dem 01.01.2023 für ein Jahr für 90,00 € oder für 6 Monate für 58,00 € beantragt werden. Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken für mehrere Kennzeichen ist nicht mehr möglich. Für Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken wird eine Gebühr in Höhe von 27,50 € erhoben.
Die Genehmigung kann im Serviceportal per Online-Assistent beantragt werden. In dem Online-Antragsassistenten können auch Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) hochgeladen werden. Nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung erhalten die Antragstellenden einen Bescheid mit Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang des Betrages freigeschaltet.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit, für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Ebenfalls bei der Stadt Iserlohn erhältlich (Berechtigungen, Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen sind dieselben wie beim Handwerkerausweis für die Stadt Iserlohn):
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)
Gebühren:
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit: 100,00 €
Kennzeichenänderung: 20,00 €
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 40,00 € |
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Monika
Rasche
Bewohnerparken:
Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken kann ab dem 01.01.2023 für ein Jahr für 90,00 € oder für 6 Monate für 58,00 € beantragt werden. Die Ausstellung einer Genehmigung zum Bewohnerparken für mehrere Kennzeichen ist nicht mehr möglich. Für Änderungen der Genehmigung zum Bewohnerparken wird eine Gebühr in Höhe von 27,50 € erhoben.
Die Genehmigung kann im Serviceportal per Online-Assistent beantragt werden. In dem Online-Antragsassistenten können auch Nachweisdokumente (Kfz-Schein, Halterbestätigung) hochgeladen werden. Nach Prüfung des Wohnsitzes und der Halterdaten durch die Straßenverkehrsabteilung erhalten die Antragstellenden einen Bescheid mit Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
Die Genehmigung zum Bewohnerparken wird nach Eingang des Betrages freigeschaltet.
Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit, für die erste Karte | 150,00 € |
Jede weitere Karte | 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Ebenfalls bei der Stadt Iserlohn erhältlich (Berechtigungen, Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen sind dieselben wie beim Handwerkerausweis für die Stadt Iserlohn):
Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 250,00 € für einen Regierungsbezirk Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 € |
Kennzeichenänderung | 20,00 € |
Vorübergehende Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und zum Abstellen des Fahrzeuges in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen, kostenpflichtigen Parkzonen usw. (z.B. zur Durchführung von Handwerkerarbeiten etc.)
Gebühren:
Gültigkeit bis zu 1 Woche | 25,00 € |
Gültigkeit über 1 Woche (2. Woche bis zu 3 Monaten) | 50,00 € |
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen:
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Ausweis des Versorgungsamtes vermerkt sein muss.
Andere Personengruppen:
Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können Parkerleichterungen gewährt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Beurteilung durch den Fachdienst des Märkischen Kreises. Ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Die Genehmigung gilt bundesweit und ist stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Parkausweis für Soziale und Ambulante Dienste:
Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt
Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.
Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten; diese Fahrzeuge können im Wechsel den Parkausweis nutzen.
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit: 100,00 €
Kennzeichenänderung: 20,00 €
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
weitere Gründe:
Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift über das Tragen von Schutzhelmen:
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Gebühren:
1 Jahr Gültigkeit | 40,00 € |
3 Jahre Gültigkeit bzw. unbefristet | 70,00 € |
bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises | gebührenfrei |
Online-Assistent
Straßenverkehr: Parkgenehmigung für Bewohner - Online-Antrag