Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Kommunalpolitik



Der Rat der Stadt Iserlohn hat bereits Ende 1984 einen eigenständigen Umweltausschuss gebildet, der sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammensetzt.

Nach der auf Grund des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Iserlohn am 01. Oktober 1999 und 14. Dezember 1999 vom Rat der Stadt Iserlohn beschlossenen Zuständigkeitsordnung hat der Umweltausschuss die Entscheidungsbefugnis über:

  1. Maßnahmen zum Schutze unserer Umwelt, der Natur und der Landschaft, soweit die Kosten nicht über 125.000,00 € hinausgehen

  2. Aufgaben im Rahmen des Landschaftsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes
  3. die Angelegenheiten des Forstwesens und der städtischen Grünflächen
  4. Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit sie die Belange der Umwelt berühren, ausgenommen Bauordnungsangelegenheiten.

Darüber hinaus hat der Umweltausschuss ein Mitberatungsrecht bei Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Bauleitplanung.