Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Kommunalpolitik
Der Rat der Stadt Iserlohn hat bereits Ende 1984 einen eigenständigen Umweltausschuss gebildet, der sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammensetzt.
Nach der auf Grund des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Iserlohn am 01. Oktober 1999 und 14. Dezember 1999 vom Rat der Stadt Iserlohn beschlossenen Zuständigkeitsordnung hat der Umweltausschuss die Entscheidungsbefugnis über:
Darüber hinaus hat der Umweltausschuss ein Mitberatungsrecht bei Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Bauleitplanung.