Baugenehmigung

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden, die der Gebäudeklassen 4 und 5 entsprechen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet hier zwischen dem einfachen und normalen Genehmigungsverfahren.
Davon ausgenommen sind genehmigungsfreie - und freigestellte Vorhaben.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie bei folgenden Stellen erfahren:

  • Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
    Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
     
  • Entwurfsverfasser: (Architekten, Bauingenieure...)
    Informationen über die Baugenehmigung erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser. Adressen erhalten Sie aus dem Internet.

Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Ihre Ansprechpartner

Herr Bohr

Baugenehmigung - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel bohr@​iserlohn.de 02371/217-2520Adresse | Details

Herr Hollitzer

Baugenehmigung - Bezirk: Hennen, Sümmern hollitzer@​iserlohn.de 02371/217-2525Adresse | Details

Frau Hormann

Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern hormann@​iserlohn.de 02371 217 2518Adresse | Details

Frau Sand

Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern sand@​iserlohn.de 02371/217-2519Adresse | Details

Frau Shivan-Kheder

Baugenehmigung - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel shivankheder@​iserlohn.de 02371/217-2523Adresse | Details

Herr Steinke

Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern steinke@​iserlohn.de 02371/217-2510Adresse | Details

Herr Wehner

Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern wehner@​iserlohn.de 02371/217-2517Adresse | Details