Volker
Steinke
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Hinweis Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Heike
Berlinski
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Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Mathias
Wehner
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Michael
Knaack
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Montag
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Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Stefanie
Sand
!Standardöffnungszeiten mit Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitext
und nach Vereinbarung
Stefan
Hollitzer
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Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Andreas
Bohr
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Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Melissa
Kißing
Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden, die der Gebäudeklassen 4 und 5 entsprechen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet hier zwischen dem einfachen und normalen Genehmigungsverfahren.
Davon ausgenommen sind genehmigungsfreie - und freigestellte Vorhaben.
Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie bei folgenden Stellen erfahren:
Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...