Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Hollitzer
Hormann
Sand
Shivan-Kheder
Steinke
Wehner
Frank-Michael
Turloff
Die Baulast ist eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem, ihr oder sein, Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernimmt, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Iserlohn eingetragen. Vor einem Grunderwerb empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen.