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Bauordnungsbehördliche Aufgaben

  • Ordnungsbehördliche Verfahren
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Klage


Ordnungsbehördliche Verfahren

Ein baurechtswidriger Zustand wird durch den Erlass einer Ordnungsverfügung beseitigt. Wird z.B. eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Genehmigung errichtet und kann die Anlage auch nicht nachträglich genehmigt werden, so wird der Bauherr mit Ordnungsverfügung aufgefordert, die Anlage zu entfernen.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ein Bußgeld wird zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit für einen in der Vergangenheit begangenen Rechtsverstoß verhängt. Die Bußgeldtatbestände sind in § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen abschließend aufgezählt.Ordnungswidrig handelt z.B., wer vorsätzlich oder fahrlässig eine bauliche Anlage, die einer Genehmigung bedarf, ohne diese Genehmigung errichtet.

Klage

Bürgerinnen oder Bürger, die mit dem Inhalt eines rechtsmittelfähigen Bescheides nicht einverstanden sind, können gegen diesen Bescheid Klage einlegen.
Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 59821 Arnsberg, Jägerstraße 1, schriftlich oder zur Niederschrift dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW)
  • Gesetz über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NW)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Ihre Ansprechpartner

Svea Hohmann

svea.hohmann@​iserlohn.de 02371 217 2514Adresse | Details

Ann Kathrin Schürholz

annkathrin.schuerholz@​iserlohn.de 02371/217-2511Adresse | Details

Beatrix Lammert

beatrix.lammert@​iserlohn.de 02371/217-2524Adresse | Details