Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Hollitzer
Hormann
Sand
Shivan-Kheder
Steinke
Wehner
Die Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde findet aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen statt.
Die Bauüberwachung findet während der Bauausführung statt. Die Bauüberwachung durch die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Bautätigkeiten auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschriften gewährleisten.
Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.