Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Hollitzer
Hormann
Sand
Shivan-Kheder
Steinke
Wehner
Die Bauzustandsbesichtigung ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Dabei wird das Bauvorhaben zur Fertigstellung des Rohbaus und nach der abschließenden Fertigstellung besichtigt.
Sollte ein Gebäude vor der abschließenden Fertigstellung bezogen werden, ist eine vorzeitige Benutzungsgenehmigung erforderlich. Weitere Bauzustandsbesichtigungen können im Einzelfall erforderlich sein.
Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.