Bauzustandsbesichtigung

Die Bauzustandsbesichtigung ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Dabei wird das Bauvorhaben zur Fertigstellung des Rohbaus und nach der abschließenden Fertigstellung besichtigt.

Sollte ein Gebäude vor der abschließenden Fertigstellung bezogen werden, ist eine vorzeitige Benutzungsgenehmigung erforderlich. Weitere Bauzustandsbesichtigungen können im Einzelfall erforderlich sein.

Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Ihre Ansprechpartner

Herr Bohr

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel bohr@​iserlohn.de 02371/217-2520Adresse | Details

Herr Hollitzer

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Hennen, Sümmern hollitzer@​iserlohn.de 02371/217-2525Adresse | Details

Frau Hormann

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern hormann@​iserlohn.de 02371 217 2518Adresse | Details

Frau Sand

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern sand@​iserlohn.de 02371/217-2519Adresse | Details

Frau Shivan-Kheder

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel shivankheder@​iserlohn.de 02371/217-2523Adresse | Details

Herr Steinke

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern steinke@​iserlohn.de 02371/217-2510Adresse | Details

Herr Wehner

Bauzustandsbesichtigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern wehner@​iserlohn.de 02371/217-2517Adresse | Details