Heike
Marburger
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Frau
Hoffmann
Carina
Meuer
Frau
Hertrich
Sandrin
Faust
!Standardöffnungszeiten mit Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
Dennis
Finger
Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge für das Kind. Auf Wunsch können die Eltern jedoch das gemeinsame Sorgerecht durch eine Urkunde festlegen.
Somit gibt es bei Kindern nicht verheirateter Eltern zwei Varianten:
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie häufig eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt.
Bei Kindern geschiedener oder getrennt lebender verheirateter Eltern wird der Nachweis der elterlichen Sorge durch die Entscheidung des Familiengerichts geführt.