Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen können durch das "Bildungs- und Teilhabepaket" gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, weil das Geld nicht reicht.
 

  • Wenn Sie Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch = SGB II) vom Jobcenter erhalten, finden Sie weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK
     
  • Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, nimmt die Abteilung Unterbringung, Ehrenamt und Beschäftigung der Stadt Iserlohn Ihren Antrag entgegen und leitet die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an den Märkischen Kreis weiter. Bitte wenden Sie sich an die für Wohnungswesen zuständigen Mitarbeitenden.
     
  • Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, kann ein Antrag bei der Abteilung Finanzielle Hilfen der Stadt Iserlohn gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Verwaltungskraft für Grundsicherung  
    oder für  Asylbewerberleistungen.
     

Antragsformulare und weitere Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier...