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Buß- und Verwarngelder nach der OBVO

Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) des Ordnungsamtes hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet gewährleistet ist. Grundlage seiner Arbeit ist die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (OBVO)".

In der OBVO sind die Handlungen festgehalten, die im Stadtgebiet Iserlohn eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Verstöße gegen die OBVO liegen z. B. vor, wenn ein Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße ohne unbedingte Notwendigkeit repariert oder in unmittelbarer Nähe eines offenen Gewässers bzw. öffentlichen Kanalnetzes gewaschen wird.
Das korrekte Bereitstellen von Abfall, Sperr- und Sammlungsgut ist in der OBVO ebenso geregelt wie das Verhalten auf öffentlichen Straßen und Anlagen, auf / in denen das Übernachten, Betteln und Ballspielen untersagt ist. Weitere Paragraphen  behandeln den Schutz von Verkehrsteilnehmern, das Benutzen geräuscherzeugender Geräte, das Mitführen von Hunden oder das unbefugte Anbringen von Werbung.

Verstöße gegen die OBVO werden mit Buß- und Verwarngeldern geahndet. Dabei ist es egal, ob die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Ihre Ansprechpartner

Herr Vieler

ordnungsamt@​iserlohn.de 02371/217-1612Adresse | Details