Herr
Brandt
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Frau
Hecker
Herr
Vieler
Herr
Wegehaupt
Herr
Gisselmann
Herr
Matschuck
Frau
Bathe
Herr
Hella
Frau
Tiedge
Frau
Heimann
Herr
Klockenhoff
Langner
Bürgerservice
Montag
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Herr
Tüshaus
Herr
Hosenfeld
Frau
Kickermann
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Herr
Johannsen
Bürgerservice
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Herr
Chouliaras
Frau
Mayer
Die Erziehungsbeauftragung ist ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den "Erziehungsbeauftragten") für die Dauer z. B. einer Tanzveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihres minderjährigen Kindes beauftragen kann. Dies ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24.00 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Jugendschutzgesetz.
Die Erziehungsbeauftragung ist direkt beim Einlass vorzuzeigen.