Junker
Frau
Sahin
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren
Frau
Arndt
Herr
Vedder
Frau
Eismann
Gökce
Eberwein
Wienand
Frau
Brunswicker
Gombert
Troche
Abduloski
Granseuer
Dunker
Herr
Rosin
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren
Frau
Waschek
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.
Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.
Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt. Ansprechpartnerin dort ist Frau Katz, Telefon: 02351/9666324.
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.
5-jahres Fischereischein 48,00 €
Jahres-Fischereischein 16,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €