Wienand
Frau
Arndt
Herr
Vedder
Frau
Eismann
Gökce
Eberwein
Junker
Frau
Brunswicker
Gombert
Troche
Abduloski
Granseuer
Dunker
Schewtschenko-Gense
Frau
Waschek
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Zurzeit nicht besetzt
Bürgerservice
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Termine bitte vorab vereinbaren.
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.
Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.
Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt.
Der Fischereischein wird Ihnen direkt beim Bereich Bürgerservice sowie den Bürgerbüros in Letmathe und Hennen ausgestellt. Einen Termin für die Ausstellung des Fischereischeins erhalten Sie hier .
Das Zusenden des Fischereischeins ist leider nicht möglich.
5-jahres Fischereischein 48,00 €
Jahres-Fischereischein 16,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €