Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.
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Gaststättengesetz (GastG)
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten:
Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
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Gaststättengesetz (GastG)
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Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
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Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €
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150 € bis 3.000 €
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Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden.
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Herr
Tüshaus
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Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (Online-Dienst)
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Online-Dienst)
Führungszeugnis (Online-Dienst)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Online-Dienst)
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