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Gaststättenrechtliche Gestattungen

Eine gaststättenrechtliche Gestattung kann einmalig für eine Veranstaltung oder für einen bereits bestehenden Betrieb erteilt werden. Sie ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Die Erlaubnis zur Abgabe von alkoholischen Getränken bei Veranstaltungen oder Festen unter erleichterten Voraussetzungen stellt den klassischen Fall der gaststättenrechtlichen Gestattung dar. Hier muss jedoch ein besonderer Anlass gegeben sein. Dazu zählen zum Beispiel Firmenjubiläen oder Vereinsfeste.
Typische Anlässe, bei denen eine Erlaubnis benötigt wird, sind Vereins-, Sommer- und Volksfeste, wenn sie der Allgemeinheit zugänglich sind.
In Betracht kommen nur kurzlebige Veranstaltungen. So kann beispielsweise der Betrieb einer Baukantine über die Dauer eines halben Jahres nicht mit einer Gestattung erfolgen.

Weitere Voraussetzungen für eine Gestattung sind die Anwohnerverträglichkeit (an Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen erst um 11 Uhr beginnen) und ein Nachweis darüber, dass die Benutzung der Räume und / oder Flächen zulässig ist. Bei Inanspruchnahme öffentlicher Flächen ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Außerdem sind Musik- und Tanzverbote an bestimmten Tagen zu beachten.

Eine gaststättenrechtliche Gestattung setzt einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag (mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung) unter Angabe der Gründe voraus.

Ihre Ansprechpartner

Frau Langner

langner@​iserlohn.de 02371/217-1613Adresse | Details