Genehmigung von Veranstaltungen und Großveranstaltungen

Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu verschiedene Erlaubnisse.

Zentraler Ansprechpartner dafür ist das Ordnungsamt. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen, gibt Auskunft über die notwendigen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen. Diese Genehmigungen enthalten Auflagen, die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltungen gefahren- und störungsfrei ablaufen.
Dazu gehören auch die nötigen Verkehrsregelungen. Alle anfallenden Kosten für das etwaige Aufstellen einer Beschilderung sowie das eventuelle Erstellen eines Verkehrszeichenplanes gehen zu Lasten des Veranstalters. Sofern gaststättenrechtliche Erlaubnisse benötigt werden, ist auch hierfür mit einer Gebühr zu rechnen.

Sie können uns gerne kontaktieren. In einem Telefongespräch oder bei einem Ortstermin können offene Fragen leicht im Vorfeld geklärt werden.

ACHTUNG: Der Antrag ist einen Monat vor Beginn der Veranstaltung beim Ordnungsamt einzureichen, da in der Regel andere Behörden innerhalb einer vorgegebenen Frist beteiligt werden müssen.

Ihre Ansprechpartner

Herr Tüshaus

tueshaus@​iserlohn.de 02371/217-1616Adresse | Details