Herr
Rinke
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Neben Gewerbetätigkeiten, die in der Regel nur anzeigepflichtig sind, bedarf die Ausübung bestimmter Gewerbe einer besonderen Erlaubnis.
Für die Erteilung folgender Gewerbeerlaubnisse ist ein persönliches Erscheinen erforderlich:
Die Gebühren sind abhängig von Art und Umfang des Gewerbes.
Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €
Spielhallenerlaubnis:
400 € pro Geldspielgerät
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten: