Herr
Tüshaus
Neben Gewerbetätigkeiten, die in der Regel nur anzeigepflichtig sind, bedarf die Ausübung bestimmter Gewerbe einer besonderen Erlaubnis.
Für die Erteilung folgender Gewerbeerlaubnisse ist ein persönliches Erscheinen erforderlich:
Die Gebühren sind abhängig von Art und Umfang des Gewerbes.
Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €
Spielhallenerlaubnis:
400 € pro Geldspielgerät
zusätzlich bei Spielhallen und Gaststätten:
zusätzlich bei Gaststätten: