Langner
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Herr
Brandt
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Wenn ein berechtigtes Interesse (z. B. Geltendmachung einer gerichtlichen Forderung) nachgewiesen wird, kann auf schriftlichen Antrag (formloses Schreiben genügt) eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Iserlohn beantragt werden.
Über welche Daten werden Auskünfte gegeben ?
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Nach dem Datenschutzgesetz NRW dürfen die übermittelten Daten nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden.
Vollauskunft: 30 €
Teilauskunft (ohne Privatanschrift des Gewerbetreibenden): 15 €
Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!