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Gewerberegisterauskünfte

Wenn ein berechtigtes Interesse (z. B. Geltendmachung einer gerichtlichen Forderung) nachgewiesen wird, kann auf schriftlichen Antrag (formloses Schreiben genügt) eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Iserlohn beantragt werden.

Über welche Daten werden Auskünfte gegeben ?

  • Name
  • Vorname
  • Betriebsanschrift
  • Angezeigte Tätigkeit
  • Privatanschrift

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Nach dem Datenschutzgesetz NRW dürfen die übermittelten Daten nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden.

Vollauskunft: 30 €
Teilauskunft (ohne Privatanschrift des Gewerbetreibenden): 15 €

Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Ihre Ansprechpartner

Frau Langner

Gewerbeauskünfte - Buchstaben L-Z langner@​iserlohn.de 02371/217-1613Adresse | Details

Herr Brandt

Gewerbeauskünfte - Buchstaben A-K ingo.brandt@​iserlohn.de 02371/217-1614Adresse | Details