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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende unterstützt alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihre Angehörigen. Sie umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen.

Die Geldleistung für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heißt "Arbeitslosengeld II". Die Geldleistung für die Angehörigen heißt "Sozialgeld".

  • Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt (Bedarf) und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen mit seinen Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang decken kann.

Zuständig für das Arbeitslosengeld II ist für Einwohner der Stadt Iserlohn das Jobcenter Märkischer Kreis (vormals ARGE). Bitte wenden Sie sich dorthin, wenn Sie einen Ansprechpartner suchen. Das Jobcenter ist im Gebäude der Agentur für Arbeit, Friedrichstraße 59, 58636 Iserlohn untergebracht.

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Sozialhilfe. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist in diesen Fällen die Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende