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Grundstückszufahrten

Eine Grundstückszufahrt (auch Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt genannt) ist nach § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine Sondernutzung und in jedem Fall genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Genehmigungspflichtig sind:

  • Neuanlagen / Neubauten von Grundstückszufahrten
  • Erweiterungen von bestehenden Grundstückzufahrten (z. B. eine Verbreiterung)
  • Erneuerung von bestehenden Grundstückszufahrten (z. B. eine Erneuerung der Gehwegoberfläche oder der Austausch von Bordsteinen)
  • Rückbau von bestehenden Grundstückszufahrten

Eine Liste der zugelassenen Firmen finden Sie hier!

Ihre Ansprechpartner

Ralf Bohemann

ralf.bohemann@​iserlohn.de 02371/217-2727Adresse | Details

Steffen Mehrens

steffen.mehrens@​iserlohn.de 02371/217-2737Adresse | Details