Frau
Gries
Donnerstag Freitag Mittwoch Montag und Dienstag
Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Werden Leistungen nach dem SGB XII gewährt, geht der Unterhaltsanspruch gegenüber den Unterhaltspflichtigen auf die Stadt über. Die Unterhaltspflichtigen werden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt herangezogen. Bei Leistungsempfängern von Grundsicherung bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.