Beatrix
Bielinski
Marion
Bischof
Anna
Draxler
Margarete
Schönenberg
Donnerstag Hinweis Hinweis Mittwoch Dienstag Freitag
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen steht allen Personen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten und Abläufe im Alltagsleben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung) täglich Hilfe zu Hause benötigen.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten der ambulanten pflegerischen Versorgung zunächst aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind. Reichen diese Mittel nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gestellt werden.
Zuständig für Einwohner der Stadt Iserlohn ist das Sozialamt des Märkischen Kreises, Bismarckstraße 17, 58672 Altena. Die Stadt Iserlohn nimmt Anträge entgegen und leitet diese an den Märkischen Kreis weiter.