Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen steht allen Personen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten und Abläufe im Alltagsleben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung) täglich Hilfe zu Hause benötigen.

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten der ambulanten pflegerischen Versorgung zunächst aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind. Reichen diese Mittel nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gestellt werden.

Zuständig für Einwohner der Stadt Iserlohn ist das Sozialamt des Märkischen Kreises, Bismarckstraße 17, 58672 Altena. Die Stadt Iserlohn nimmt Anträge entgegen und leitet diese an den Märkischen Kreis weiter.

Ihre Ansprechpartner

Beatrix Bielinski

beatrix.bielinski@​iserlohn.de 02371 217 2072Adresse | Details

Marion Bischof

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Anna Draxler

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