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Hundesteuer

Für die Hundehaltung im Stadtgebiet ist eine Hundesteuer zu zahlen.

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommmen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Der Halter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem die Aufnahme erfolgte.

Der Anmeldung ist eine Kopie des Kauf-/Übernahmevertrages beizufügen.

Wird ein Hund abgegeben, entläuft oder stirbt, ist dies innerhalb von zwei Wochen unter Rückgabe der Hundesteuermarke dem Bereich Steuern und Abgaben mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Ereignis eintrat.

Bei Aufnahme eines Hundes, der unter die Bestimmungen des Landeshundegesetzes fällt,

a) im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 1 und 3

b) gefährlicher Hunde nach § 3 Abs. 2 (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen)

c) bestimmte Hunde nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler,Tosa Inu und deren Kreuzungen)

d) große Hunde nach § 11 Abs. 1 (Hunde, die größer werden als 40 cm Schulterhöhe und oder schwerer als 20 kg)

ist der Bereich Sicherheit und Ordnung zu informieren. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier!

Höhe der jährlichen Steuer (seit 01.07.2011)

1 Hund: 90,00 €
2 Hunde: 108,00 € je Hund
ab 3 Hunde: 126,00 € je Hund

Steuerbefreiung oder Ermäßigung (auf schriftlichen Antrag)

  • Hunde von Sozialhilfeempfängern oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen:
    50% Ermäßigung; 45,00 € Steuer
  • Hunde, die für Blinde, Taube oder sonst. hilflose Personen benötigt werden - erforderlich: Schwerbehindertenausweis (B, Bl, aG oder H) oder ärztl. Attest, Eignung des Hundes:
    100 % Ermäßigung; 0,00 € Steuer
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen - erforderlich: Eignung des Hundes:
    50 % Ermäßigung; 45,00 €
  • Hunde, die aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung e.V. in den eigenen Haushalt aufgenommen werden - erforderlich: Tierabgabevertrag:
    100 % Ermäßigung für drei Jahre ab Aufnahme des Hundes im Haushalt; 0,00 € Steuer
    Dies gilt nicht für aus dem Ausland stammende Hunde, die weniger als ein Jahr in einem Haushalt in Iserlohn oder im Tierheim Iserlohn gelebt haben.
  • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde - erforderlich: Nachweis über Ausbildung und Verwendung des Hundes (z.B. Rettungshundestaffel):
    50% Ermäßigung; 45,00 € Steuer
  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen mit mehr als 400 Meter Entfernung zum nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil - erforderlich: Eignung des Hundes:
    75 % Ermäßigung; 22,50 € Steuer

 
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten (nur Antragsannahme!).

Ihre Ansprechpartner

Anita Schöneis-Kozok

anita.schoeneis-kozok@​iserlohn.de 02371/217-1518Adresse | Details