Herr
Siethoff
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Frau
Heimann
Frau
Steinhoff
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind dazu bestimmt, den Lebensunterhalt von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern sicherzustellen, soweit sie nicht über Einkommen oder Vermögen verfügen.
Die Stadt Iserlohn nimmt die Anträge entgegen und bewilligt die Leistungen.