Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind dazu bestimmt, den Lebensunterhalt von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern sicherzustellen, soweit sie nicht über Einkommen oder Vermögen verfügen.
Die Stadt Iserlohn nimmt die Anträge entgegen und bewilligt die Leistungen.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind dazu bestimmt, den Lebensunterhalt von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern sicherzustellen, soweit sie nicht über Einkommen oder Vermögen verfügen.
Die Stadt Iserlohn nimmt die Anträge entgegen und bewilligt die Leistungen.