Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind dazu bestimmt, den Lebensunterhalt von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern sicherzustellen, soweit sie nicht über Einkommen oder Vermögen verfügen.

Die Stadt Iserlohn nimmt die Anträge entgegen und bewilligt die Leistungen.

Ihre Ansprechpartner

Herr Siethoff

Buchstaben Al, B, D, M, N, O, Q, S-Z michael.siethoff@​iserlohn.de 02371/217-2050Adresse | Details

Frau Heimann

Buchstaben A (ohne Al), C, E-H, J-L, P, R simone.heimann@​iserlohn.de 02371/217-2027Adresse | Details

Frau Steinhoff

diana.steinhoff@​iserlohn.de 02371/217-2023Adresse | Details