Mietpreisüberwachung

  • für den geförderten Wohnungsbau

Die Stadt Iserlohn prüft Kostenmieten bei Beanstandungen durch Mieter geförderter Wohnungen.

Ausführliche Informationen zur Mietpreisüberwachung erhalten Sie hier.

  • Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
  • Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)

Ihre Ansprechpartner

Frau Pries

wohnungswesen@​iserlohn.de 02371 217-2585Adresse | Details