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Nachbeurkundungen in einem deutschen Personenstandsregister

Ist ein(e) deutsche(r) Staatsangehörige(r) im Ausland geboren oder verstorben oder hat im Ausland geheiratet, legt das Standesamt auf Antrag nachträglich eine deutsche Personenstandsurkunde an.

Gebühren in Nordrhein-Westfalen

Nachbeurkundung einer Geburt 60,00 € 
Nachbeurkundung einer Eheschließung 60,00 € 
Nachbeurkundung eines Sterbefalles 60,00 €

Voraussetzung ist, dass das Kind, der Verstorbene oder ein Ehegatte zum Zeitpunkt des Antrages Deutsche(r) ist.
Es besteht die Möglichkeit, diese Geburt, diesen Sterbefall oder diese Eheschließung auf Antrag im deutschen Personenstandsregister beurkunden zu lassen. Auf diese Weise bekommen Sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird. Der Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt, eines Sterbefalls oder einer Eheschließung ist nicht an eine Frist gebunden.

Nähere Informationen zum Verfahren und zu den für diese Anträge notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt. Dabei können dann auch Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe besprochen werden und ggf. entsprechende Erklärungen beurkundet werden; nicht in jedem Fall ist eine Namensführung so wie im Ausland eingetragen auch im Inland wirksam.

Bis zum 31.12.2008 gab es bei einer Eheschließung im Ausland eine andere Urkunde; damals wurde für eine solche Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt. Darin waren zusätzlich Angaben über Eltern und ggf. Kinder des Ehepaares enthalten. Die Familienbücher gibt es in dieser Form ab 01.01.2009 nicht mehr. 

Ihre Ansprechpartner

Alexandra Carius

standesamt@​iserlohn.de 02371/217-1278Adresse | Details

Herr Limberg

standesamt@​iserlohn.de 02371/217-1271Adresse | Details