Herr
Vieler
Frau
Habeck
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Frau
Rybarski
Herr
Schlömp
Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten. Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung. Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert.