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Ortsrecht

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ermächtigt die Gemeinden, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln.

Alle aktuellen Vorschriften, die der Rat der Stadt Iserlohn zur Regelung städtischer Angelegenheiten beschlossen hat, finden Sie hier.

Zum Thema "Ortsrecht" ist die Mitarbeiterin auch unter der E-Mail-Adresse ratsangelegenheiten@iserlohn.de zu erreichen.  



Ihre Ansprechpartner

Sonja Weber

sonja.weber@​iserlohn.de 02371/217-1115Adresse | Details