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Schornsteinfeger

Für die Errichtung und Prüfung der Feuerungsanlagen ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Sollte es zu gesetzeswidrigen Zuständen an Feuerungsanlagen kommen, wird die zuständige Ordnungsbehörde tätig.



Die Stadt Iserlohn ist in verschiedene Schornsteinfegerbezirke aufgeteilt.

Welcher Schornsteinfeger für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf den Internet-Seiten der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg oder von Ihrem Ansprechpartner in der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
  • Feuerungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (FeuVO NRW)