Svenja
Menke
Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Kinder, die nach dem 30. September des entsprechenden Kalenderjahres des sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Im September/Oktober werden die Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Folgejahr schulpflichtig werden, über die in Iserlohn vorhandenen Schularten informiert. Die Anmeldung erfolgt zentral in der Schulverwaltung über ein Anmeldeformular. Falls Sie in der zweiten Jahreshälfte nach Iserlohn ziehen, wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Neben den allgemeinbildenden Grundschulen gibt es in Iserlohn eine katholische Bekenntnisschule (Grundschule Kilian). Die Erziehungsberechtigten können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule, soweit die Kapazität nicht überschritten wird. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Schülerfahrkosten werden nur für die nächstgelegene Schule übernommen, sofern der Fußweg zwei Kilometer überschreitet.
Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten eine Einladung der gewünschten Schule zur persönlichen Vorstellung des Kindes und eine Einladung vom Gesundheitsamt zur schulärztlichen Untersuchung. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen und die Aufnahmeentscheidung treffen.
Schulpflichtige Kinder, die aufgrund des schulärztlichen Gutachtens noch nicht schulfähig sind, können vom Schulleiter für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Dies beschränkt sich seit einigen Jahren nur auf ganz wenige Ausnahmefälle.
Übersicht Einschulungstermine:
Geburtszeiträume | Einschulungsjahr / Beginn der Schulpflicht |
---|---|
01.10.2013 - 30.09.2014 | 2020 |
01.10.2014 - 30.09.2015 | 2021 |
01.10.2015 - 30.09.2016 | 2022 |
01.10.2016 - 30.09.2017 | 2023 |
01.10.2017 - 30.09.2018 | 2024 |
Das Online-Formular zur Anmeldung an der Grundschule finden Sie hier...