Volker
Küther
Die Finanzierung im schulischen Bereich ist zweigeteilt. Das Land übernimmt die Personalkosten für das pädagogische Personal, die Kommunen tragen die Kosten für das nicht lehrende Personal, z. B. Schulsekretärinnen oder Hausmeister.
Die Kommunen sind zudem gemäß § 94 des Schulgesetzes für die Bestreitung aller Sachkosten zuständig. Dieser Begriff ist weit gefasst, als wichtigste Positionen sind zu nennen:
Das Land NRW stellt den Kommunen einen Betrag zur Finanzierung der Sachkosten zur Verfügung, die sogenannte "Schulpauschale". Diese beträgt rund 2,7 Mio. Euro jährlich.
Die Stadt Iserlohn gibt allerdings jedes Jahr ein Mehrfaches dieses Betrages für die Unterhaltung der Schulen aus. Die Veranschlagung aller Aufwendungen im Haushaltsplan erfolgt nicht nur im Produktbereich der "Schulträgeraufgaben", sondern auch beim Kommunalen Immobilienmanagement (Bauunterhaltung, Neu-, An- und Umbauten) und im Bereich Jugend (Bestreitung der Kosten für die offene Ganztagsschulen). Traditionell wendet die Stadt Iserlohn sehr hohe Mittel auf, damit die Schulen in einem gutem Allgemeinzustand gehalten werden und modern und funktionell eingerichtet sind.
In den letzten Jahren ist auf die Kommunen im Rahmen der sogenannten "erweiterten Schulträgerschaft" zudem mehr Verantwortung für pädagogische Themen zugekommen. Beispielsweise engagiert sich die Stadt Iserlohn, indem sie Mittel für einen schulischen Förderfonds und für die Sprachförderung in Grundschulen zur Verfügung stellt sowie diverse Projekte in Schulen finanziell unterstützt.