Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
Hier können Sie einen Antrag stellen!
Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
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Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
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Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
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Uhlmann
Frau
Jakst
Donnerstag Freitag Mittwoch Montag und Dienstag
Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Herr
Dittrich
Frau
Westebbe
Pilz
Frau
Schneider
Frau
Steinhoff
Radzio-Lambracht
Keitmann
Zurzeit nicht besetzt
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
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Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über die Sozialplattform
Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt über die Sozialplattform