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Steuer auf kommerzielle Angebote sexueller Art

Seit 1. September 2010 werden auch die folgenden Veranstaltungen besteuert:

  1. Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
  2. Vorführung von Filmen, die nicht gem. § 14 Abs. 2 oder 7 Jugendschutzgesetz gekennzeichnet sind.  
  3. Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
  4. Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der vorstehenden Einrichtungen, z. B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen
  5. Sex- und Erotikmessen

Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor Beginn bei der Stadt Iserlohn anzumelden. 

Die Steuer beträgt bei Veranstaltungen nach

  • 1, 3, 5
    3,00 € / Tag je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche sowie 50,00 € je Bildschirm usw. in Nachtlokalen, Bars, Saunaclubs u. ä. je angefangenen Kalendermonat
  • 2
    20 vom Hundert des Entgeltes
  • 4
    pauschal 6,00 € / Tag, wobei 25 Tage je Monat zugrunde gelegt werden - wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Monats schriftlich nachgewiesen, dass weniger Veranstaltungstage stattgefunden haben, wird die Steuer entsprechend der nachgewiesenen  Anzahl festgesetzt. 

Ihre Ansprechpartner

Anita Schöneis-Kozok

anita.schoeneis-kozok@​iserlohn.de 02371/217-1518Adresse | Details