Claudia
Hippler-Stremme
Überlassung schuleigener Räumlichkeiten
(Aulen, Turnhallen, Lehrschwimmbecken, Schulräume, Sportplätze)
Schulräume können auf schriftlichen Antrag (mindestens 3 Wochen vor einer Veranstaltung) an Vereine und andere Gruppierungen vergeben werden. Aus dem Antrag müssen der genaue Termin (Datum und Uhrzeit), der Veranstaltungszweck, eine möglichst genaue Bezeichnung der gewünschten Räumlichkeiten, die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Personen und die verantwortliche Person hervorgehen. Nach Koordination der erforderlichen Einzelheiten, in Zusammenarbeit mit dem Sportbüro und den zuständigen Schulen, wird eine schriftliche Genehmigung erteilt, sofern schulische Interessen nicht entgegenstehen.
Eine Überlassung schuleigener Räumlichkeiten für rein private und / oder kommerzielle Zwecke ist nicht möglich!
Freigabe von Schulhöfen
Die Stadt Iserlohn hat fast alle Schulhöfe bewegungsanregend gestaltet. Die Schulhöfe sind zu außerschulischen Zeiten am Nachmittag und samstags als Spielflächen für Kinder freigegeben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte ggf. den Hinweisschildern an den jeweiligen Schulhöfen.