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Ummeldung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Die Vorlage eines Mietvertrages bei der Anmeldung reicht nicht mehr aus. Die Erklärung des Wohnungsgebers wurde wieder eingeführt. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Der Wohnungsgeber hat damit bei Meldevorgängen wieder eine Mitwirkungspflicht. Er muss seinem Mieter den Einzug schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung wird bei der Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Die meldepflichtige Person hat einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zusammen mit dem gültigen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Erscheint die meldepflichtige Person persönlich im Einwohnermeldeamt, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. Die Formulare finden Sie weiter unten.

Zur Ummeldung innerhalb der Stadt Iserlohn ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Personalausweis und Reisepass, Kinderausweis (von allen Personen, die umgemeldet werden)
  • Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggf. Geburts-/Heiratsurkunden oder Familienbuch

Hier können Sie online einen Termin vereinbaren!

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.

Ihre Ansprechpartner

Frau Eberwein

meldewesen@​iserlohn.de 02371/217-1666Adresse | Details

Frau Brunswicker

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Frau Jenusch

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Frau Troche

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Herr Abduloski

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Frau Granseuer

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Frau Schewtschenko-Gense

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Frau Arndt

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Herr Gökce

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Frau Waschek

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Herr Vedder

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