Regina
Krysiak
!Standardöffnungszeiten mit Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen ist es in der Regel erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung über das Nichtausüben des gemeindlichen Vorkaufsrechts anzufordern.
Die Bescheinigung wird von der Abteilung Grundstücksbewertung (Geschäftsstelle Gutachterausschuss) ausgestellt.