Vorkaufsrechtsbescheinigungen

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen ist es in der Regel erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung über das Nichtausüben des gemeindlichen Vorkaufsrechts anzufordern.



Die Bescheinigung wird von der Abteilung Grundstücksbewertung (Geschäftsstelle Gutachterausschuss) ausgestellt.

Ihre Ansprechpartner

Regina Krysiak

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