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Wettbürosteuer

Seit 01.07.2016 wird in der Stadt Iserlohn besteuert:

das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen von Wettereignissen ermöglichen.

Die Eröffnung und Inbetriebnahme eines Wettbüros ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, durch Anmeldung auf amtlichem Vordruck anzuzeigen.

Die Steuer beträgt:

3 Prozent der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge.

Bemessungsgrundlage sind die für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge, insbesondere die Wetteinsätze auf der Basis des Nennwerts des Wettscheins sowie zusätzliche Entgelte, die beim Wettkunden erhoben werden, ohne Abzüge.

Ihre Ansprechpartner

Anita Schöneis-Kozok

anita.schoeneis-kozok@​iserlohn.de 02371/217-1518Adresse | Details