[ Events3 Highlights ]

Wohnberechtigungsschein

  • Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen)
  • Wohnberechtigungsschein für sonstige geförderte Wohnungen

Die Stadt Iserlohn berät über Einkommensgrenzen und die weiteren Voraussetzungen zum Bezug geförderter Wohnungen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines -WBS- kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) verbunden werden.

Ausführliche Informationen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Frau Cao

wohnungswesen@​iserlohn.de 02371/217-2580Adresse | Details